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Sonnenstrom vom Balkon

 

Auch kleine Flächen können für die Energieproduktion genutzt werden – etwa mit sogenannten Kleinsterzeugungsanlagen (Balkonkraftwerken), die Strom für den Eigenverbrauch produzieren.

Text: Silvia Osterkorn-Lederer

 

Stromerzeugungsanlagen mit einer maximalen Leistung von 800 Watt nennt man Kleinsterzeugungsanlagen. Photovoltaikanlagen dieser Kategorie kennt man auch unter dem Begriff Mini-PV-Anlage oder Balkonkraftwerk. Generell funktionieren diese Systeme genau wie die klassischen Hausdach-Anlagen – sind aber praktischerweise für kleine Balkonflächen nutzbar. Sie lassen sich z. B. auf der Balkonbrüstung montieren und bestehen meist aus ein bis zwei Solar-Paneelen.  

Anzeige- und Bewilligungspflicht. Kleinsterzeugungsanlagen müssen zwingend über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen. Dieser Nachweis ist im Produktdatenblatt zu finden. Um die PV-Anlage anzuschließen, brauchen Sie eine „Energiesteckvorrichtung“, eine spezielle Einspeisesteckdose, die von einem Elektrofachmann oder einer -fachfrau montiert wird. Am besten lassen Sie zur Sicherheit vor der Inbetriebnahme auch die Hausinstallationen von einem Elektriker-Betrieb prüfen. Sie müssen die PV-Anlage nicht anzeigen oder bewilligen lassen, da sie nur für die Abdeckung des Eigenverbrauchs vorgesehen ist und kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Dem Netzbetreiber müssen Sie die Inbetriebnahme aber melden. Nur wenn Sie eine Anlage mit mehr als 800 Watt installieren bzw. Strom verkaufen möchten, brauchen Sie auch einen Antrag auf Netzanschluss. Seit 1. 1. 2024 müssen Privatpersonen für PV-Anlagen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp (gilt auch für Balkonkraftwerke) keine Förderanträge mehr stellen, sondern profitieren vom Entfall der Mehrwertsteuer. Inbegriffen sind sowohl die Komponenten als auch die Montage. 

PV-Anlagen bis max. 800 Watt Leistung nennt man Kleinsterzeugeranlagen. 

 
Photovoltaikpanele auf einem Balkon

Mit einem Balkonkraftwerk und richtigem Verbraucherverhalten kann die Stromrechnung reduziert werden.

 

Speicher und Wirtschaftlichkeit. Ein Speicher ist bei Balkonkraftwerken meist nicht notwendig, da die Wirtschaftlichkeit der Anlage vor allem dann hoch ist, wenn der Eigenverbrauch maximiert wird. Das heißt, im Idealfall wird das eigene Verbrauchsverhalten so angepasst, dass man den erzeugten Strom direkt verbraucht.  

Vermieter/Vermieterin informieren. Wer in einer Mietwohnung wohnt, muss sich die geplante PV-Minianlage vom Vermieter/der Vermieterin genehmigen lassen, da sich – vor allem bei einer Montage am Balkongeländer – das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, beauftragt eine Elektrikerfirma für die Montage des Balkonkraftwerks und gibt auch der Versicherung Bescheid. Achten Sie unbedingt auch auf die ordnungsgemäße Montage der Paneele auf der Brüstung, denn fallende Module könnten Passantinnen und Passanten schwer verletzen.

 

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